OPTIMAL AUF PRÜFUNGEN VORBEREITET WERDEN!

Onboarding! Jetzt anmelden!

ACHTUNG / STÄNDIG WICHTIGE NEWS

Information hier!

DU MÖCHTEST SELBST EIN FAHRZEUG FAHREN!

Dann melde dich an

Abschlepp-Abzocke: So gehen Sie dagegen vor

15.08.2023 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

Ein abgeschlepptes Auto ist ein gleichermaßen großes wie kostspieliges Ärgernis. Zudem werden Betroffene dabei immer wieder unwissend Opfer von Abzocke.

Eine perfide Betrugsmasche in der Hauptstadt sorgte kürzlich für bundesweites Aufsehen: Ein Berliner Abschleppunternehmen hatte ohne rechtmäßigen Auftrag reihenweise Autos „gekidnappt“, anschließend forderten die Schwindler von den Fahrzeughaltern horrende Gebühren. Doch auch abseits derart eindeutig krimineller Machenschaften hat sich der kostenpflichtige Abtransport vermeintlich falsch parkender Fahrzeuge zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt. So beauftragen Parkplatzbetreiber etwa private Dienstleistungsunternehmen, die gezielt nach potenziellen Falschparkern Ausschau halten, die Kosten für diese Überwachung werden dann unzulässigerweise auf die Rechnung für die Abschleppung aufgeschlagen.

Martin Pohl von der Fahrschule Pohl lehrt Fahranfänger täglich nicht nur wie, sondern auch wo diese parken dürfen und ist mit dem Phänomen vertraut. „Bei privat veranlassten Abschleppungen ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Auffällig hohe oder unseriös wirkenden Gebührenbescheiden sollten Sie grundsätzlich hinterfragen.“ Besonders misstrauisch seien demnach etwa das Ausüben von unverhältnismäßigem Zahlungsdruck oder das Zurückhalten des Standortes des abgeschleppten Fahrzeugs. Zwar sind die Unternehmen anders als die für Abschleppungen von öffentlichem Grund zuständige Polizei zu diesen Auskünften nicht gesetzlich verpflichtet, dennoch geben derartige Praktiken berechtigten Grund zum Zweifeln.

Betroffenen rät Martin Pohl deshalb, entsprechende Forderungen gründlich zu überprüfen: „Bestehen Sie zunächst auf einen Nachweis, dass das rechnungsstellende Unternehmen tatsächlich ein Auftrag zur Abschleppung vorliegt, nur dann besteht nämlich überhaupt ein Anspruch. Vergewissern Sie sich weiterhin, dass das Privatgrundstück auch als solches gekennzeichnet ist, etwa durch eindeutige Beschilderung. Verlangen Sie eine detaillierte Rechnung, kontrollieren Sie sämtliche Positionen und lassen Sie sich unbedingt quittieren, dass Sie lediglich unter Vorbehalt zahlen.“

Ähnliche Empfehlungen haben jüngst auch die Berliner Gesetzeshüter ausgesprochen: Bei Verdacht auf dubioses Verhalten im Zuge einer privat veranlassten Abschleppung soll man sich an die Polizei wenden, diese sei für solche Fälle nun sensibilisiert.
Weitere Hinweise zum Thema gibt auch Martin Pohl gern persönlich unter der Durchwahl 0231/171531 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Pohl, Spickufer 5, 44149 Dortmund.

Zurück zu den News